Meine Leistungen für Ihre Immobilie
Der Energiebedarfsausweis
Laut GEG muss für ein Gebäude, welches vermietet oder verkauft wird, ein Energieausweis vorliegen.
Ein Bedarfsausweis muss erstellt werden, sobald der Bauantrag für ein Gebäude vor dem 01.11.1977 gestellt wurde.
Die gilt ebenso für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten.
Die Aufnahme der Gebäudedaten findet direkt bei Ihnen vor Ort statt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der DIN 18599.
Der zeitliche Aufwand ist bei einem Bedarfsausweis deutlicher höher und nimmt somit höhere Kosten in Anspruch.
Der Energieverbrauchsausweis
Ein Energieausweis nach Verbrauch muss erstellt werden, sobald der Bauantrag für das Gebäude nach dem 01.11.1977 gestellt wurde.
Dies gilt ebenfalls für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten.
Für die Erstellung benötigen wir 3 vollständige, zusammenhängende Energieverbräuche und ihre Gebäude sowie Heizungsdaten.
Ein vor-Ort-Termin ist nur in bestimmten Fällen von Nöte.
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP)
Ihr Gebäude wird von mir vor-Ort detailliert dokumentiert, um Schwachstellen aufzuzeigen und um individuell Möglichkeiten zu finden, ihr Haus zu einem Effizenzhaus zu sanieren. Die Billanzierung des Gebäudes wird mit Hilfe eines 3D CAD Programms auf Basis der DIN 18599 vorgenommen um das Gebäude möglichst genau dar zu stellen. Aufgrund ihrer individuellen Situation erarbeite ich Ihnen ein Konzept zur sinnvollen Sanierung ihres Wohngebäudes.
Der ISFP bringt Ihnen bei inanspruchnahme von Fördergeldern 5% mehr Förderung sowie die Verdopplung der max. Investitionskosten von 30.000,00€ auf 60.000,00€ pro Jahr und Wohneinheit (ausgenommen Heizungstechnik). Der Fahrplan wird von der BAFA mit 650,00€ im Einfamilienhausbereich sowie 850,00€ im Mehrfamilienhausbereich bezuschusst. Der Individuelle Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig und auf Ihr Objekt präzise abgestimmt.
Die Heizlastberechnung/hydraulischer Abgleich
Um an einem Gebäude die richtige Größe der Heizungsanlage zu wählen Bedarf es einiger Faktoren. Um eine Überdimensionierung ihrer neuen Heizung entgegenzuwirken ist es von Nöten eine Heizlastberechnung durchzuführen. Durch eine detaillierte Heizlastberechnung werden so Anschaffungskosten reduziert und spätere Probleme vermieden.
BAFA/KFW Förderanträge
Für die Antragstellung und Baubegleitung, muss ein zugelassener Sachverständiger beauftragt werden.
Die Kosten für den Sachverständigen werden mit 50 % bezuschusst. Die Kosten für Antragstellung und Baubegleitung richten sich nach dem Aufwand an ihrem Gebäude.
Für Wohngebäude gilt:
Sie erhalten 15 % Zuschuss für Sanierungen, vorausgesetzt die technischen Mindestanforderungen werden eingehalten. Zu den Maßnahmen zählen z.B. Fenstertausch, Dachsanierung, Einblasdämmung, Dämmung der Kellerdecke, Dämmung der Sohle oder auch der obersten Geschossdecke.
Je Wohneinheit und Kalenderjahr stehen ihnen 30.000,00 € zur Verfügung. Der höchste Zuschuss beträgt je Wohneinheit und Kalenderjahr 4.500,00 €.
In Verbindung mit einem iSFP erhalten Sie einen Zuschuss von 20 % und die Investitionssumme erhöht sich auf 60.000,00€.
Dieser Zuschuss bezieht sich auf die Sanierung der Gebäudehülle. Die maximale Förderung liegt somit bei 12.000,00€ pro Jahr und Wohneinheit.
Förderung für Heizungsanlagen:
Beim Austausch von Heizungsanlagen liegt der mögliche Fördersatz zwischen 30-70% und ist abhängig von der aktuellen Anlagentechnik und der geplanten Anlagentechnik.
Dieser Fördersatz gilt für alle Arten von Gebäuden welche in der GEG aufgeführt sind.
Ich erstelle für Sie alle Berechnungen und Anträge in Vollmacht und überwache die Arbeiten, sodass die Fördermittel an Sie ausgezahlt werden können.
U-Wert Berechnung an der Gebäudehülle
Um die Wärmedämmfähigkeit eines Bauteils (Wand, Tür, Fenster, etc.) beurteilen zu können, ist es notwendig, dessen Wärmedurchgangskoeffizienten, den U-Wert, zu kennen. Dieser wird in W/(m²K) gemessen und resultiert aus dem Wärmestrom (in Watt = W), der durch 1 Quadratmeter (m2) Außenwand oder Fenster fließt, wenn es draußen um 1 Grad (in Kelvin = K, entspricht 1 Grad Celsius) kälter ist als innen. Je kleiner der U-Wert, umso geringer sind die Wärmeverluste durch das gemessene Bauteil.
Um grobe Annäherungswerte für diesen integralen Messwert der Gebäudebeurteilung zu erhalten, kann es ausreichen, die Dicke des entsprechenden Bauteils zu messen, den darin enthaltenen Baustoff mittels einer Untersuchungsbohrung annähernd einzuordnen und anschließend einen Standardwert aus einem spezifischen Nachschlagewerk zu entnehmen.
Die Berechnung des U-Wertes stellt bei Gebäuden älteren Baujahres eine messtechnische Herausforderung dar: die Wände bestehen oft aus unbekannten Baustoffen, ihre Dicke lässt sich nur schwer messen.
Gerade beim Fenstertausch ist die U-Wert Messung wichtig, da sich bauteilbedingt durch die Messung im Vorwege Schäden vermeiden lassen können.
Seit diesem Jahr sind auch die Bearbeitung von Neubauförderung mit LCA-Analyse sowie Nicht-Wohngebäudeförderung möglich. Ob Bestand oder Neubau, ich berate Sie gerne.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich gern!